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UnserTEAM

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LEITUNGFRANK
JACOBI

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EISMEISTERJÜRGEN
SCHÜLLER

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EISMEISTERMARCEL
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SERVICE

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EinzigartigeNEUHEITEN

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Inklusionslauf im Eisstadion – gemeinsam übers Eis! Beim Inklusionslauf steht das Miteinander im Vordergrund: Menschen mit und ohne Behinderung erleben gemeinsam Spaß und Bewegung auf dem Eis. In sicherer, unterstützender Atmosphäre zählt nicht das Tempo, sondern die Freude am gemeinsamen Erlebnis. Alle sind willkommen – komm vorbei und mach mit!

UnserSERVICE

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StadionORDNUNG

Stadionordnung – ERSC Amberg (gültig ab 01.09.2013)

ERSC AMBERG  e.V.

Haus- u. Stadionordnung des ERSC Amberg e.V. bei Eishockey Spielen und für den Trainingsbetrieb in Verbindung mit der Hausordnung des Hallenbetreibers des ESC Amberg mit Wirkung ab September 2013
Mit dem Kauf/Erhalt  der Eintrittskarte oder Betreten des Geltungsbereichs erkennt der Besucher diese unwiderruflich an.

§ 1 Geltungsbereich und Ziel
Der räumliche Geltungsbereich dieser Haus – u. Stadionordnung erstreckt sich auf die Bereiche innerhalb des Eisstadions
Ziel der Haus -u. Stadionordnung ist:
1. die Gefährdung  oder Verletzungen von Personen zu verhindern und diese zu schützen
2. das Stadion vor Beschädigungen und Verunreinigungen zu schützen
3. einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten.

§ 2 Widmung
In der Eissaison dient die Eishalle Amberg für den ERSC Amberg e.V. als Spiel und Trainingsstätte.

§ 3 Eingangskontrollen
Jeder Besucher ist beim Betreten des Eisstadions verpflichtet, dem Ordnungs – und Kontrolldienst des Veranstalters oder des Hallenbetreibers sowie der Polizei oder sonstigen behördlichen Vertretern seine Eintrittskarte oder seinen Berechtigungsausweis unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Besucher, die Ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können oder gegen die ein für Sportveranstaltungen, gleich welcher Art, örtlich oder  bundesweit wirksames Stadionverbot ausgesprochen wurde sind vom Betreten des Eissportzentrums ausgeschlossen. Der ERSC Amberg e.V. behält sich das Recht vor, einzelnen Personen oder Gruppen, die eine Gefahr für die Veranstaltung darstellen können oder unerwünscht sind, ebenfalls auszuschließen. Besucher, die offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, oder Waffen oder gefährliche Gegenstände im Sinne des §5 mitführen und mit deren Sicherstellung durch den Ordnungs – u. Kontrolldienst nicht einverstanden sind, sind ebenfalls auszuschließen. Ein  Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.

§ 4 Aufenthalt im Geltungsbereich 
Innerhalb des Geltungsbereichs hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass weder Personen noch Gegenstände gefährdet – beschädigt oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar Behindert oder belästigt werden. Jeder Besucher hat den Anordnungen des  Ordnungs  – und Kontrolldienstes sowie der Polizei oder sonstigen behördlichen Vertreters und des Stadionsprechers Folge zu leisten. Alle Auf – und Abgänge sowie die Rettungswege sind frei zu halten. Aus Sicherheitsgründen und zur Gefahrenabwehr können die Besucher andere Plätze zugewiesen bekommen.

§ 5 Verbote
Besucher, die sich im Geltungsbereich befinden ist das Mitführen folgender Sachen untersagt:
Waffen jeder Art, sowie andere gefährliche Gegenstände die auch geeignet sind, Verletzungen zu verursachen oder hervorzurufen.  Sachen, die als Wurfgeschosse oder Waffen Verwendung finden könnten, färbende oder ätzende Substanzen,  Flaschen,  Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichen, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind. Feuerwerkskörper – Leuchtkugeln – pyrotechnische Gegenstände oder ähnliches sowie Drogen jeder Art . Gewaltverherrlichendes, rassistisches , fremdenfeindliches sowie rechts – und linksradikales Propagandamaterial. Gegenstände, die geeignet sind, die Feststellung der Identität zu verhindern.
Den Besuchern ist weiterhin verboten:
Nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehne Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Spielfläche einschließlich Spielerbänke und Zeitnehmerplatz, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Maste aller Art zu betreten oder zu übersteigen. Ebenso die Bereiche, die nicht für die Besucher zugelassen sind, Funktionärsräume, Mannschaftskabinen usw. zu betreten.  Es ist untersagt, mit Gegenständen jeder Art zu werfen. Jede Art von Gewalt. Jegliche vorsätzliche Verunreinigungen. Film – Foto, Video und Tonaufnahmen ohne Genehmigung des ERSC Amberg e.V. zu machen.

§ 6 Zuwiderhandlungen 

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Vorschriften der §3 §4 §5  handelt, wird ohne Entschädigung und Erstattung des Eintrittsgeldes aus dem Geltungsbereich verwiesen.
Jeder Verdacht auf eine strafbare Handlung wird zur Anzeige gebracht. Verbotener weise mitgeführte Sachen werden sicher gestellt und – soweit sie für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nicht mehr benötigt werden, zurückgegeben.
Personen, die durch Ihr Verhalten im Geltungsbereich gegen die Haus – u. Stadionordnung verstoßen, können mit  einem Stadionverbot belegt werden. Der ERSC Amberg e.V. behält sich das Recht vor ,dieses Stadionverbot den zuständigen Stellen Bundesweit mitzuteilen. Ebenso ist der Besucher verpflichtet, bei Zuwiderhandlung für den zusätzlichen Aufwand und Bearbeitung der Angelegenheit  eine Kostenpauschale von 150,00 € zu zahlen. Weitergehende Schadensersatz – und Regressansprüche des ERSC Amberg e.V.bleiben davon unberührt.

§ 7 Haftung
Das Betreten und Benutzen des Eisstadions erfolgt auf  eigene Gefahr. Für Personen und Sachschäden, die durch dritte verursacht werden, haftet der Veranstalter nicht. Eltern haften für Ihre Kinder

§ 8 Bild u. Tonaufnahmen
Jeder Besucher der Veranstaltung willigt ein, dass der ERSC Amberg e.V. berechtigt ist, Ton und Bildaufnahmen zu  erstellen und über diese, frei, ohne  Zahlungen einer Vergütung verfügen kann, zeitlich unbeschränkt u. weltweit.