Das Landgericht München 1 hat der einstweiligen Verfügung des ESV Burgau und des EV Pegnitz stattgegeben, wonach jeder Verein in der Eishockey-Landesliga selbst bestimmen darf, wie viele EU-Ausländer er einsetzt. Angehängt daran hatten sich vehement noch der ESC Haßfurt und der ESV Waldkirchen.
Der Bayerische Eissportverband (BEV) hatte in seinen Durchführungsbestimmungen auf ausdrücklichen Wunsch des Großteils der teilnehmenden Landesliga-Mannschaften – darunter der ERSC Amberg als einer der Wortführer – einen Passus eingefügt, wonach maximal zwei Ausländer pro Team (egal ob EU oder andere) eingesetzt werden dürfen. Damit wurde nun offenbar ein längerer Rechtsstreit beendet, denn das Gericht hatte das Verfahren um die Regelung selbst und mit der einstweiligen Verfügung zusammengefasst.
Die Beschränkung auf maximal zwei transferkartenpflichtige Akteure in der Eishockey-Landesliga sei damit hinfällig und es könnten damit unbegrenzt EU-Ausländer eingesetzt werden. Der BEV hat die Vereine bereits darüber informiert.
Beim ERSC Amberg, hartnäckiger Befürworter der freiwilligen Selbstbeschränkung, ist diese Nachricht alles andere als positiv aufgenommen worden. Hier erste Statements:
„Das ist eine herbe Enttäuschung. Man kann nicht absehen, was es für Konsequenzen nach sich ziehen wird – positive eher nicht“. (Mustafa Sugle, 1.Vorsitzender)
„Das wird sicherlich bald auch die Bayernliga treffen und ein Wettrüsten auslösen. Für junge Spieler werden die Plätze knapper. Ich weiß nicht, ob der Verband wie versprochen alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat“. (Frank Jacobi, 2.Vorsitzender)
„Ein Rückschlag für das Eishockey. So wird es nicht leichter, junge Spieler zu integrieren.“ (Chris Spanger, Sportlicher Leiter).
Nebenbei: Die vier Vereine aus Burgau, Pegnitz, Haßfurt und Waldkirchen haben nach dem aktuellen Stand am Mittwoch zusammen bislang 17 ausländische Spieler im Kader. (pa)